Die folgenden Zeilen sollen hilfreiche Informationen für Interessenten geben. Grundlage des Dokuments ist dabei das Bundesgesetzesblatt zur Berufsreifeprüfung. Weitere Informationen zur Berufsreifeprüfung finden sich beispielsweise auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Frauen.


Welche Berechtigungen erwerbe ich mit der Berufsreifeprüfung?
Personen ohne Reifeprüfung können durch die Ablegung der Berufsreifeprüfung die mit der Reifeprüfung einer höheren Schule verbundenen Berechtigungen erwerben Zu diesen zählt etwa der Besuch von Kollegs, Fachhochschulen und Universitäten.
Was sind die Voraussetzungen?
Unter anderem sind diese
- eine Lehrabschlussprüfung
- eine Meister- oder Befähigungsprüfung gemäß Gewerbeordnung
- eine mindestens dreijährige mittlere Schule
- der erfolgreiche Abschluss der 11. Schulstufe einer berufsbildenden höheren Schule
Wie werde ich zugelassen?
Dateiname | Download |
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Anmeldeformular Berufsreifeprüfung |
Aus welchen Teilprüfungen besteht die Berufsreifeprüfung?
Die Berufsreifeprüfung umfasst folgende Teilprüfungen:
Deutsch | fünfstündige schriftliche Klausurarbeit und mündliche Prüfung |
Angewandte Mathematik | vierstündige schriftliche Klausurarbeit |
Lebende Fremdsprache Englisch | fünfstündige schriftliche Klausurarbeit oder mündliche Prüfung |
Fachbereich | fünfstündige schriftliche Klausurarbeit und mündliche Prüfung |
Anmerkung An Stelle der schriftlichen Klausurarbeit kann im Fachbereich eine Projektarbeit (einschließlich Präsentation und Diskussion) abgelegt werden. In diesem Fall entfällt die mündliche Prüfung aus Deutsch.
Wie wird mein Fachbereich bestimmt?
Der Fachbereich entspringt
- dem Fachgebiet der Lehrabschlussprüfung oder
- einer langfristigen beruflichen Tätigkeit des Prüfungskandidaten.
Wo sind die Prüfungen abzulegen?
Kann ich Prüfungen schon vor Abschluss meiner Lehre ablegen?
Ab welchem Alter darf ich Teilprüfungen ablegen?
Unter welchen Voraussetzungen können Teilprüfungen entfallen?
Eine Prüfung entfällt für Personen, die eine nach Inhalt, Prüfungsform, Prüfungsdauer und Niveau gleichwertige Prüfung erfolgreich abgelegt haben.
Wurden abschließende Prüfungen an einer höheren Schule, Akademie, Fachhochschule oder Universität erfolgreich abgelegt, so können diese anerkannt werden. Gleiches gilt für Meister- und Befähigungsprüfungen.
Bietet die HTL Kaindorf Vorbereitungskurse an?
Ist der Besuch von Vorbereitungskursen verpflichtend?
Aus welchen Personen besteht meine Prüfungskommission?
Die Prüfungskommission besteht aus dem Vorsitzenden, Direktor Hofrat Mag. Günter Schweigler, und der/dem Prüferin/Prüfer des betreffenden Faches.
Der Vorsitzende entscheidet über die Zulassung, prüft Anerkennung und Entfall von Teilprüfungen, bestellt die/den Prüferin/Prüfer, überwacht die Qualität der schriftlichen Klausuren, führt während der mündlichen Prüfungen den Vorsitz und ist für die korrekte Ausstellung des (alle Teilprüfungen beinhaltenden) Gesamtzeugnisses verantwortlich.
Die Zuständigkeit für Prüfungen im Fachbereich obliegt folgenden Führungskräften der HTL Kaindorf:
Informatik | Abteilungsvorstand DI Werner Stadler |
Maschinenbau-Automatisierungstechnik | Abteilungsvorstand Regierungsrat DI Karl Hartinger |
Mechatronik-Automatisierung | Abteilungsvorstand Regierungsrat DI Karl Hartinger |
Darf ich mich an mehreren höheren Schulen anmelden?
Ist es gestattet, die Prüfungskommission zu wechseln?
Wie viel Zeit habe ich zur Ablegung aller Teilprüfungen?
Es existiert kein zeitliches Limit für das Ablegen der Teilprüfungen. Diese können gemeinsam zu einem Termin oder getrennt bewältigt werden. Die/der Kandidatin/Kandidat verliert jedoch fünf Jahre nach erfolgter Zulassung das Recht, ihre/seine Prüfung nach den zum Zeitpunkt der Zulassung geltenden Lehrplan- und Prüfungsvorschriften abzulegen.
Wie oft darf ich eine Prüfung wiederholen?
Negative Teilprüfungen dürfen höchstens zweimal wiederholt werden – dies jedoch frühestens nach Ablauf von drei Monaten.
Zu welchen Terminen kann ich an der HTL Kaindorf Prüfungen ablegen?
Die Ablegung der Berufsreifeprüfung ist mit dem Haupt-, Herbst- und Frühjahrstermin der Reifeprüfung des jeweiligen Schuljahrs gekoppelt. Zumeist wird diese in folgenden Monaten durchgeführt:
Mai | Haupttermin der schriftlichen Klausur |
Juni | Haupttermin der mündlichen Prüfung |
September | Herbsttermin der schriftlichen Klausur |
Oktober | Herbsttermin der mündlichen Prüfung |
Februar | Frühjahrstermin der schriftlichen Klausur |
März | Frühjahrstermin der mündlichen Prüfung |
Die genauen Termine können in der Kanzlei in Erfahrung gebracht werden.
Welches Niveau haben die Teilprüfungen?
Wann muss ich mich zur Prüfung anmelden?
Die Aufgabenstellungen der schriftlichen Teilprüfungen werden zentralisiert erstellt.
Auf Grund des bestehenden Bestellvorgangs ist die Anmeldung zu denselben nur bis zu folgenden Terminen des jeweiligen Jahres möglich:
* für den Prüfungsantritt zum Haupttermin (Mai): Mitte Jänner
* für den Prüfungsantritt zum Nebentermin 1 (September): Mitte Juni
* für den Prüfungsantritt zum Nebentermin 2 (Jänner): Mitte November
b) Mündliche Teilprüfungen
Die Anmeldung zu mündlichen Teilprüfungen hat spätestens 1 Monat vor Prüfungsantritt zu erfolgen.
Bis wann kann ich mich von der Prüfung abmelden?
Mit welchen Kosten habe ich zu rechnen?
Anmeldegebühr | € 13,20 |
Gebühr Deutschprüfung schriftlich und mündlich |
€ 58,30 |
Gebühr Englisch mündlich |
€ 37,90 |
Gebühr Englisch schriftlich |
€ 47,00 |
Gebühr Mathematik schriftlich und mündlich |
€ 47,00 |
Gebühr Fachbereich | € 85,20 |
Gebühr Teilzeugnis | € 14,30 |
Gebühr Endzeugnis | € 14,30 |
Stand: 01.09.2012 |
Besteht eine Kleidungsvorschrift für mündliche Prüfungen?
Zum Identitätsnachweis ist darüber hinaus ein Ausweis mitzuführen.