Seit über einem Jahrzehnt bietet die HTBLA Kaindorf die Ablegung von Berufsreifeprüfungen an. Partner unserer Schule sind unter anderem das BFI Leibnitz und das WIFI Graz.

Die folgenden Zeilen sollen hilfreiche Informationen für Interessenten geben. Grundlage des Dokuments ist dabei das Bundesgesetzesblatt zur Berufsreifeprüfung. Weitere Informationen zur Berufsreifeprüfung finden sich beispielsweise auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Frauen.
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Welche Berechtigungen erwerbe ich mit der Berufsreifeprüfung?

Personen ohne Reifeprüfung können durch die Ablegung der Berufsreifeprüfung die mit der Reifeprüfung einer höheren Schule verbundenen Berechtigungen erwerben Zu diesen zählt etwa der Besuch von Kollegs, Fachhochschulen und Universitäten.

Was sind die Voraussetzungen?

Unter anderem sind diese

  • eine Lehrabschlussprüfung
  • eine Meister- oder Befähigungsprüfung gemäß Gewerbeordnung
  • eine mindestens dreijährige mittlere Schule
  • der erfolgreiche Abschluss der 11. Schulstufe einer berufsbildenden höheren Schule

Wie werde ich zugelassen?

Das Ansuchen um Zulassung zur Berufsreifeprüfung ist in der Kanzlei der HTL Kaindorf einzubringen. Das zugehörige Formular, welches Auskunft über erforderliche Angaben und einzubringende Dokumente gibt, findet sich hier:

 

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Anmeldeformular Berufsreifeprüfung  

Aus welchen Teilprüfungen besteht die Berufsreifeprüfung?

Die Berufsreifeprüfung umfasst folgende Teilprüfungen:

Deutsch fünfstündige schriftliche Klausurarbeit und mündliche Prüfung
Angewandte Mathematik vierstündige schriftliche Klausurarbeit
Lebende Fremdsprache Englisch fünfstündige schriftliche Klausurarbeit oder mündliche Prüfung
Fachbereich fünfstündige schriftliche Klausurarbeit und mündliche Prüfung

Anmerkung An Stelle der schriftlichen Klausurarbeit kann im Fachbereich eine Projektarbeit (einschließlich Präsentation und Diskussion) abgelegt werden. In diesem Fall entfällt die mündliche Prüfung aus Deutsch.

Wie wird mein Fachbereich bestimmt?

Der Fachbereich entspringt

  1. dem Fachgebiet der Lehrabschlussprüfung oder
  2. einer langfristigen beruflichen Tätigkeit des Prüfungskandidaten.

Wo sind die Prüfungen abzulegen?

Zumindest eine Teilprüfung ist an der HTL Kaindorf abzulegen. Drei der vier Teilprüfungen können an anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung absolviert werden. Auch Prüfungen dieser Einrichtungen finden vor einer Prüfungskommission unter der Vorsitzführung einer/eines fachkundigen Expertin/Experten statt.

Kann ich Prüfungen schon vor Abschluss meiner Lehre ablegen?

Bis zu drei Teilprüfungen können vor dem Abschluss der Lehre abgelegt werden, die letzte jedoch danach.

Ab welchem Alter darf ich Teilprüfungen ablegen?

Erste Teilprüfungen können schon mit 17 Jahren absolviert werden. Die letzte Teilprüfung darf jedoch nicht vor Vollendung des 19. Lebensjahres abgelegt werden.

Unter welchen Voraussetzungen können Teilprüfungen entfallen?

Eine Prüfung entfällt für Personen, die eine nach Inhalt, Prüfungsform, Prüfungsdauer und Niveau gleichwertige Prüfung erfolgreich abgelegt haben.

Wurden abschließende Prüfungen an einer höheren Schule, Akademie, Fachhochschule oder Universität erfolgreich abgelegt, so können diese anerkannt werden. Gleiches gilt für Meister- und Befähigungsprüfungen.

Bietet die HTL Kaindorf Vorbereitungskurse an?

Leider bietet unsere Schule keine Vorbereitungskurse an. Es existieren jedoch Partnerschaften mit Einrichtungen der Erwachsenenbildung mit reichem Kursangebot.

Ist der Besuch von Vorbereitungskursen verpflichtend?

Es besteht keine Verpflichtung zur Ableistung von Vorbereitungskursen.

Aus welchen Personen besteht meine Prüfungskommission?

Die Prüfungskommission besteht aus dem Vorsitzenden, Direktor Hofrat Mag. Günter Schweigler, und der/dem Prüferin/Prüfer des betreffenden Faches.

Der Vorsitzende entscheidet über die Zulassung, prüft Anerkennung und Entfall von Teilprüfungen, bestellt die/den Prüferin/Prüfer, überwacht die Qualität der schriftlichen Klausuren, führt während der mündlichen Prüfungen den Vorsitz und ist für die korrekte Ausstellung des (alle Teilprüfungen beinhaltenden) Gesamtzeugnisses verantwortlich.

Die Zuständigkeit für Prüfungen im Fachbereich obliegt folgenden Führungskräften der HTL Kaindorf:

Informatik Abteilungsvorstand DI Werner Stadler
Maschinenbau-Automatisierungstechnik Abteilungsvorstand Regierungsrat DI Karl Hartinger
Mechatronik-Automatisierung Abteilungsvorstand Regierungsrat DI Karl Hartinger

Darf ich mich an mehreren höheren Schulen anmelden?

Die Anmeldung ist nur an einer einzigen höheren Schule gestattet. Somit ist auch das Ablegen von Prüfungen an anderen höheren Lehranstalten unzulässig.

Ist es gestattet, die Prüfungskommission zu wechseln?

Ein Wechsel der Prüfungskommission ist unzulässig.

Wie viel Zeit habe ich zur Ablegung aller Teilprüfungen?

Es existiert kein zeitliches Limit für das Ablegen der Teilprüfungen. Diese können gemeinsam zu einem Termin oder getrennt bewältigt werden. Die/der Kandidatin/Kandidat verliert jedoch fünf Jahre nach erfolgter Zulassung das Recht, ihre/seine Prüfung nach den zum Zeitpunkt der Zulassung geltenden Lehrplan- und Prüfungsvorschriften abzulegen.

Wie oft darf ich eine Prüfung wiederholen?

Negative Teilprüfungen dürfen höchstens zweimal wiederholt werden – dies jedoch frühestens nach Ablauf von drei Monaten.

Zu welchen Terminen kann ich an der HTL Kaindorf Prüfungen ablegen?

Die Ablegung der Berufsreifeprüfung ist mit dem Haupt-, Herbst- und Frühjahrstermin der Reifeprüfung des jeweiligen Schuljahrs gekoppelt. Zumeist wird diese in folgenden Monaten durchgeführt:

Mai Haupttermin der schriftlichen Klausur
Juni Haupttermin der mündlichen Prüfung
September Herbsttermin der schriftlichen Klausur
Oktober Herbsttermin der mündlichen Prüfung
Februar Frühjahrstermin der schriftlichen Klausur
März Frühjahrstermin der mündlichen Prüfung

Die genauen Termine können in der Kanzlei in Erfahrung gebracht werden.

Welches Niveau haben die Teilprüfungen?

Das Niveau hat den Anforderungen einer Reifeprüfung einer höheren Schule zu entsprechen. Wichtig ist die rechtzeitige Abklärung von Stoffgebieten und Prüfungsmodus durch Vorsprache bei der/dem Prüferin/Prüfer.

Wann muss ich mich zur Prüfung anmelden?

a) Schriftliche Teilprüfungen
Die Aufgabenstellungen der schriftlichen Teilprüfungen werden zentralisiert erstellt.
Auf Grund des bestehenden Bestellvorgangs ist die Anmeldung zu denselben nur bis zu folgenden Terminen des jeweiligen Jahres möglich:
* für den Prüfungsantritt zum Haupttermin (Mai): Mitte Jänner
* für den Prüfungsantritt zum Nebentermin 1 (September): Mitte Juni
* für den Prüfungsantritt zum Nebentermin 2 (Jänner): Mitte November
b) Mündliche Teilprüfungen
Die Anmeldung zu mündlichen Teilprüfungen hat spätestens 1 Monat vor Prüfungsantritt zu erfolgen.

Bis wann kann ich mich von der Prüfung abmelden?

Die Abmeldung von Teilprüfungen hat spätestens 14 Tage vor Prüfungsantritt zu erfolgen.

Mit welchen Kosten habe ich zu rechnen?

Anmeldegebühr € 13,20
Gebühr Deutschprüfung
schriftlich und mündlich
€ 58,30
Gebühr Englisch
mündlich
€ 37,90
Gebühr Englisch
schriftlich
€ 47,00
Gebühr Mathematik
schriftlich und mündlich
€ 47,00
Gebühr Fachbereich € 85,20
Gebühr Teilzeugnis € 14,30
Gebühr Endzeugnis € 14,30
   
Stand: 01.09.2012  

 

Besteht eine Kleidungsvorschrift für mündliche Prüfungen?

Wir ersuchen alle Kandidatinnen und Kandidaten darum, im Businessoutfit zu erscheinen.
Zum Identitätsnachweis ist darüber hinaus ein Ausweis mitzuführen.

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